Die Praxis behandelt nicht nur Botschaftsangehörige, sondern alle EU-Bürger (auch Schweizer), aber keine russischen Staatsangehörigen. Ausnahme: Lebenspartner und Kinder von Deutschen beziehungsweise EU-Bürgern.
Behandelt wird gegen Vorausbezahlung, Rückerstattung über Auslandskrankenversicherung, aber auch die gewöhnliche deutsche Krankenversicherung (Chipkarte funktioniert aber nicht). Der deutsche Botschaftsarzt berechnet deutsche Krankenkassensätze.
Auf einem Relief im Giebel der Petersburger Isaakskathedrale hat sich der Baumeister des Gotteshauses selbst verewigt: Herr Montferrand hält sein monumentales Werk zärtlich im Arm. (Topfoto: Brammerloh/.rufo)