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| 17 Jahre für Messerstecherei mit Fußball-Fans: Der verurteilte Haupttäter Ajdajew (Foto: mos-gorsud.ru) | |
Donnerstag, 03.11.2011
Noch ein Fan-Mord-Urteil: 17 Jahre für Tschetschenen
Moskau. Die russische Justiz hat vor dem morgigen „Russischen Marsch“ von Nationalisten noch einen weiteren ethnisch belasteten Konflikt-Fall abgearbeitet: Zwei Tschetschenen wurden wegen einer tödlich endenden Schlägerei zu hohen Haftstrafen verurteilt.
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Ein Moskauer Geschworenengericht verurteilte Achmedpascha Ajdajew wegen Mordes zu 17 Jahren und Bekchan Ibragimow wegen leichter Körperverletzung zu sechs Jahren Haft.
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Den beiden war zu Last gelegt worden, im Juli 2010 bei einem Konflikt mit einer Gruppe Moskauer Fußballfans auf offener Straße den Spartak-Fan und Mitarbeiter der staatlichen TV-Sendeanstalt BGTRK, Juri Wojkow mit Messerstichen getötet zu haben. Zwei weitere Personen wurden verletzt.
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"Angreifer" waren deutlich in der Mminderzahl Der Anklage zufolge hatten drei Tschetschenen eine aus acht Männern bestehende Fan-Gruppe angegriffen und sich mit vier von ihnen einen Kampf geliefert.
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Die Angeklagten bezeichneten sich als nicht schuldig und erklärten, sie seien von den Fußballfans in den Streit verwickelt worden. Als Haupttäter bezeichnen sie den dritten Tschetschenen, der jedoch von den Ermittlern nur als unschuldiger Zeuge betrachtet wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Jahre Haft für Ajdajew gefordert. Die Höhe des geforderten Strafmaßes empörte die Verteidigung, die diese Strafforderung als „zwei Budanow-Fristen“ und „nationalistisch vorbelastet“ bezeichnete: Der russische Oberst Juri Budanow hatte im Tschetschenien-Krieg eine junge Frau umgebracht und hatte dafür zehn Jahre Gefängnis erhalten.
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Urteilsserie zu kaukasisch-russischer Gewalt in Moskau Ende letzter Woche war in einem ähnlichen Fall in Moskau ein Mann zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, der ebenfalls bei einem Streit zwischen Fußballfans und Kaukasiern einen Moskauer getötet hatte. Am gleichen Tag ergingen auch Haftstrafen gegen fünf Beteiligte der rassistischen „Manegeplatz-Unruhen“, die nach diesem Ereignis die russische Hauptstadt erschütterten.
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Die Ballung derartiger Urteile ist nicht zufällig: Offenbar bemühte sich die Moskauer Justiz, die Aufarbeitung dieser herausragenden Straftaten vor dem morgen anstehenden Nationalfeiertag abzuschließen - und dabei mit ungewöhnlich harten Urteilen auf ethnisch motivierte Gewaltakte zu reagieren.
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Für den 4. November haben nationalistische und fremdenfeindliche Organisationen ihren schon traditionellen „Russischen Marsch“ angesetzt.
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