Freitag, 19.02.2010

Schießwütiger Polizist „schuldig in allen Punkten“

In aller Ruhe lädt Jewsjukow seine Waffe nach, das Überwachungsvideo zeigt einen eiskalten Mörder. Dafür gibts nun lebenslange Haft (Foto: TV)
Moskau. „Schuldig in allen Punkten der Anklage“ – so urteilte das Moskauer Stadtgericht im Prozess gegen den Polizeimajor Denis Jewsjukow, der einen blutigen Amoklauf in einem Moskauer Supermarkt gestartet hatte.
Immer noch erschüttern die Ereignisse in der Nacht vom 27. April 2009 die Öffentlichkeit in Russland. Jewsjukow hatte sich reichlich angetrunken in ein Taxi gesetzt. Irgendwann zog der Polizist die Pistole und erschoss den Fahrer des Wagens. Anschließend stieg er aus dem Auto feuerte auf Passanten und drang schließlich in den Supermarkt „Ostrow“ ein.

Internet-Video vom Mörder


Dort tötete er die Kassiererin und verletzte mehrere Menschen, unter anderem schoss er auch auf seine Kollegen, die auf den Notruf hin in den Supermarkt eilten. Im Internet kursiert das Video-Überwachungsband des Geschäfts, auf dem die Tat aufgezeichnet wurde. Es zeigt einen kaltblütigen Mörder, der sich seines Tuns sehr bewusst ist.

Wegen des Doppelmords und der versuchten Tötung von insgesamt 22 Menschen hat das Gericht den ehemaligen Polizisten nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit kamen die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.

Verbrechen als Machtdemonstration


Die Staatsanwältin Amalia Kostojewa erklärte, für das Verhalten Jewsjukows gebe es keine mildernden Umstände: „Aus den Aussagen der Opfer folgt, dass Jewsjukow nicht einfach töten wollte, er wollte seine Macht demonstrieren und die Menschen erniedrigen. Seine Verbrechen hat Jewsjukow öffentlich und demonstrativ ausgeführt“, sagte Kostojewa.

Der Versuch Jewsjukows, sich als zur Tatzeit unzurechnungsfähig darzustellen, wurde von den Richtern als unglaubwürdig bewertet. Auch sein Teilgeständnis über die Erschießung der Kassiererin brachte dem Ex-Major am Ende keine richterliche Gnade ein.

Es gab sogar Forderungen nach noch härterer Bestrafung des Täters. Einige der Opfer bedauerten, dass in Russland die Todesstrafe ausgesetzt sei. Für diese Art von Verbrechen wäre sie angebracht, meinten die als Zeugen geladenen Opfer Jewsjukows. Mit diesem Urteil würde sicher die Mehrheit der Russen übereinstimmen.